Themen — Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen / Denkmalschutz und Denkmalpflege

Fachliche Beratung: Denkmalpflegeämter bei den Landschaftsverbänden

Die Denkmalpflegeämter bei den Landschaftsverbänden – vertreten durch das „LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland“ und die „LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen“ – sind fachlich unabhängige Institutionen neben den Denkmalbehörden (§ 22 DSchG NRW).

Hierfür verfassen die Ämter ausführliche gutachtliche Stellungnahmen. Sie sind ferner zuständig für die wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Denkmäler sowie die Publikation und öffentliche Vermittlung der Ergebnisse. Die Ämter beraten auch hinsichtlich Restaurierung und Konservierung von Denkmälern, führen kleinere Forschungsrestaurierungen durch und bringen denkmalpflegerische Interessen als „Träger öffentlicher Belange“ in alle Planungen ein, von der Landesentwicklungsplanung bis zum Bebauungsplan. Die Ämter überprüfen kontinuierlich die Methodik und Praxis der Denkmalpflege und passen diese an aktuelle Gegebenheiten an.

 

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim | LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster