Themen — Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen / Denkmalschutz und Denkmalpflege

Unterstützung durch ehrenamtlich Beauftragte für Denkmalpflege

Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unteren Denkmalbehörden sind auch ehrenamtlich Beauftragte für Denkmalpflege, die sich beispielsweise um den Erhalt eines Denkmals sorgen (§ 30 Abs. 3 DSchG NRW), Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger. Sie werden von dem für Denkmalpflege zuständigen Ausschuss in den Kommunen für je fünf Jahre bestimmt. Sie beobachten die örtlichen Vorhaben, Planungen und Vorgänge sowie die Presseberichterstattung, die die Interessen der Denkmalpflege berühren, vermitteln Informationen an den Denkmalausschuss, die Untere Denkmalbehörde und die Denkmalfachämter, nehmen zum Beispiel an Ortsterminen oder Gremiensitzungen, wie dem kommunalen Bau-, Kultur- oder Denkmalausschuss, teil und pflegen Kontakte zu denkmalrelevanten Institutionen und Personen. Dieses Instrument der Bürgerbeteiligung steht den nordrhein-westfälischen Kommunen zur Nutzung frei.

 

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim | LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster