News

01.07.2020
August 2020: Wanderausstellung „Fluch und Segen. Kirchengebäude im Wandel”

Die Dreifaltigkeitskirche in Essen-Borbeck bildet den zweiten der insgesamt vier Veranstaltungsorte im Jahr 2020, in der die Ausstellung gezeigt wird.

August 2020: Wanderausstellung „Fluch und Segen. Kirchengebäude im Wandel” Dreifaltigkeitskirche, Essen | Foto: Roman Weis

Die Debatte um Abriss, Umbau und Umnutzung von christlichen Kirchen wird in ganz Westeuropa geführt. In Nordrhein-Westfalen, insbesondere an Rhein und Ruhr, ist sie aktuell von besonderer Dringlichkeit. Von September bis Anfang November 2019 zeigte das damalige M:AI, Museum für Architektur und Ingenieurkunst NRW, in St. Gertrud in Köln die Ausstellung „Fluch und Segen. Kirchen der Moderne.“ Der Teil der Kölner Ausstellung, der die Umnutzung von Kirchen thematisiert, geht im Jahr 2020/2021 unter dem Titel „Fluch und Segen. Kirchengebäude im Wandel“ auf Wanderschaft. Anhand von 17 Projekten, die überwiegend aus Nordrhein-Westfalen stammen, wird erläutert mit welchen neuen Konzepten und baulichen Veränderungen sich Kirchengemeinden der Herausforderung stellen, wenn sie eines ihrer Kirchengebäude als Gemeindekirche aufgegeben müssen.

Als zweite Gastgeberin zeigt die Evangelische Kirchengemeinde Essen-Borbeck-Vogelheim vom 24. August bis 03. September 2020 die Ausstellung in ihrer Dreifaltigkeitskirche in Borbeck.

Adresse: Stolbergstraße 54, 45355 Essen

Ausstellungseröffnung: 23. August, ab 16 Uhr

Öffnungszeiten: Mo – Fr von 15 – 18 Uhr für Besichtigungen geöffnet, für Gruppen ist eine individuelle Terminvereinbarung bereits ab dem 14. August möglich.

Um Anmeldung wird gebeten:

Aufgrund der Hygienevorgaben ist sowohl zur Besichtigung der Ausstellung als auch für die Eröffnungsveranstaltung am 23.08.2020 eine Anmeldung per Mail an info@zukunftsraum-dfk.de oder telefonisch unter 01520/3545647 notwendig. Vielen Dank!

Weitere Informationen zum Zukunftsraum finden Sie hier.

 

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die notwendigen Maßnahmen der Veranstalterin, wie das Tragen von Mund- und Nasenschutz, das Einhalten der Abstandsregeln von min. 1,5 Metern und ggf. der Datenabfrage zum Zwecke der Nachverfolgung.

Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und wünschen viel Freude an der Ausstellung!

zur Übersicht