Themen — Anforderungen aus der Landesbauordnung 2018 / Baurecht

Der Bauantrag

Verfahrensvorschriften

Neben den materiellen Anforderungen an eine bauliche Anlage ergeben sich aus der Landesbauordnung 2018 notwendige Verfahrensvorschriften: So sind das Baugenehmigungsverfahren sowie die Anzeige des Beginns des Bauvorhabens oder der Fertigstellung geregelt.
Bei der Umnutzung einer Kirche ist für das Genehmigungsverfahren entscheidend, welcher neue Gebäudetyp entsteht. Wohnungsbauten oder sogenannte kleine Sonderbauten werden im einfachen Baugenehmigungsverfahren behandelt, große Sonderbauten, wie Versammlungsstätten mit mehr als 200 Besuchern, dagegen in einem umfassenden Verfahren.

Bauvorlageberechtigte

Auch äußert sich die Bauordnung zu den notwendigen Qualifikationen bzw. zu der erforderlichen Sachkunde und Erfahrung der am Bau Beteiligten. Dies sind neben staatlich anerkannten Sachverständigen und qualifizierten Tragwerksplanern im Speziellen bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser. Denn nur diese Personen dürfen gemeinsam mit ihren Bauherren einen Bauantrag stellen, auch bleiben sie für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen aller Fachplanungen verantwortlich.Damit wird sichergestellt, dass das öffentliche Recht beachtet wird, notwendige Sonderfachleute eingeschaltet wurden und der Bauantrag vollständig ist. In Nordrhein-Westfalen sind jeder Architekt und einzelne Innenarchitekten sowie entsprechend listengeführte Mitglieder der Ingenieurkammer- Bau NRW bauvorlageberechtigt.

 

Dipl.-Ing. Herbert Lintz, Architektenkammer NRW, Düsseldorf