Themen — Aktuelle Herausforderungen im Denkmal / Denkmalschutz und Denkmalpflege

Barrierefreiheit

Die Nutzung von Denkmälern ist heute untrennbar mit einer Anpassung an sich wandelnde und zeitgemäße Nutzungsanforderungen verbunden; dazu zählt auch das Thema Barrierefreiheit.

Eine kleine Stufe kann ausreichen, um Menschen vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen. Nämlich immer dann, wenn eine Person im Rollstuhl, mit Krücken, Rollator oder Kinderwagen ein Gebäude nur über Stufen betreten kann. Daneben stellen Seh-, Hör- oder auch geistige Beeinträchtigungen weitere Barrieren dar. In vielen Fällen gelingt es mit kleinen Umbauten, diese Barrieren zu beseitigen oder abzubauen und alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen (Inklusion). Auch denkmalgeschützte Bauten können mit einer behutsamen Planung barrierefrei umgebaut oder zumindest barrierearm gestaltet werden. Manchmal sind solche Anpassungen aber auch nicht möglich, zum Beispiel dann, wenn durch die Maßnahme tief greifende Änderungen an der Substanz oder dem Erscheinungsbild notwendig werden, die den Denkmalwert wesentlich reduzieren.

Barrierefreiheit und Denkmalschutz sind dabei zwei gleichwertige öffentliche Belange, die miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Der gesetzlich festgelegte Erlaubnisvorbehalt bei Veränderungen an Denkmälern (§ 9 DSchG NRW) garantiert dabei die Abwägung mit anderen öffentlichen Belangen und mit privaten Interessen der Eigentümerschaft eines Denkmals.

Alle Aspekte zur Barrierefreiheit sollten im Rahmen einer Planung möglichst frühzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde besprochen werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung ist eine solide Planung durch entsprechend geschulte Ingenieurinnen und Ingenieure oder Fachplanerinnen und Fachplaner. Dann ist ein barrierefreier Umbau fast immer realisierbar. Die amtliche Denkmalpflege, zusammengeschlossen in der Vereinigung der „Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VDL)”, beschäftigt sich seit Jahren mit der Herausforderung Barrierefreiheit und stellt umfangreiche Informationen sowie lösungsorientierte Hinweise und Umsetzungsvorschläge in Vorträgen, Arbeitsblättern und Publikationen für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, besonders aber auch für Untere Denkmalbehörden, Planerinnen und Planer zur Verfügung.

 

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim | LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster

Literatur

BayIKa, 2018
DNK, Bd.86, 2016
Sutthoff/Parakenings, 2016
Sutter, 2016
LfD BW, 2016