Themen — Aktuelle Herausforderungen im Denkmal / Denkmalschutz und Denkmalpflege

Brandschutz

Baulicher Brandschutz, Anlagetechnik und andere Maßnahmen

Für die Nutzung eines Baudenkmals können Brandschutzmaßnahmen erforderlich sein. Die sinnvolle und denkmalverträgliche brandschutztechnische Ertüchtigung eines Denkmals kann eine wesentliche Voraussetzung für dessen Erhaltung sein. Aber auch hierbei gilt es, den geschützten historischen Bestand in Substanz und Erscheinungsbild möglichst weitgehend und ohne Beeinträchtigungen zu erhalten. Für die Durchsetzung von notwendigen Brandschutzmaßnahmen bei Baudenkmälern besteht wie in jedem Veränderungsfall ein grundsätzlicher Erlaubnisvorbehalt seitens der zuständigen Denkmalbehörde (§ 9 Abs. 1 DSchG NRW).

Wesentliche Grundlage einer denkmalgerechten Brandschutzmaßnahme ist immer eine fachkundige Planung. Dabei kann eine individuelle, auf den konkreten Denkmalbestand abgestimmte und denkmalgerechte Brandschutzplanung sogar nur temporäre oder organisatorische Maßnahmen umfassen, im Extremfall aber auch zwingend erforderliche, weitgehende Eingriffe nach sich ziehen.

Weniger gravierend wirken sich im Regelfall anlagentechnische Maßnahmen aus, die integrative Bestandteile der brandsicheren Gestaltung des Objektes sind oder als zusätzliche brandschutztechnische Mittel wirken; sie sollten deshalb vorrangig in den Blick genommen werden. Bauliche Maßnahmen, die nachträglich bzw. zusätzlich direkte Bestandteile der brandsicheren Gestaltung des Objektes werden, ziehen dagegen eine größere Beeinträchtigung des Denkmals nach sich.

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim | LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster

Literatur: 

Kabat, 2017
VDL, 2014