Themen — Denkmalförderung / Denkmalschutz und Denkmalpflege

Denkmalförderung

Einleitung

Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer können zur Erhaltung und Pflege ihrer Denkmäler direkte und indirekte finanzielle Unterstützung erhalten: Direkte Unterstützung erfolgt durch die öffentliche Hand (Bund, Land wie auch Städte und Gemeinden) oder durch private und öffentlich-rechtliche Stiftungen. Eine indirekte Unterstützung wird ermöglicht durch steuerliche Vorteile. Maßnahmen an Denkmälern und damit auch kirchlichen Gebäuden können in der Regel dann gefördert werden, wenn diese der substanziellen Erhaltung der Denkmäler dienen.

Voraussetzung

Voraussetzung für eine Förderung ist neben der rechtskräftigen Eintragung in die Denkmalliste und einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für die geplante Maßnahme in vielen Fällen eine Stellungnahme des jeweils zuständigen Denkmalfachamtes (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen). Die Stellungnahmen erläutern und bewerten die geplanten Maßnahmen in Bezug auf die Bedeutung des Denkmals und die Notwendigkeit der Maßnahme und sprechen ggf. eine Befürwortung aus. Informationen über die Fördermöglichkeiten für Baudenkmäler erteilen die Unteren Denkmalbehörden der Städte und Gemeinden.

Die Kontaktdaten der Unteren Denkmalbehörden im Rheinland

Die Kontaktdaten der Unteren Denkmalbehörden in Westfalen-Lippe

 

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim | LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster