Themen — Anforderungen aus der Landesbauordnung 2018 / Baurecht

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht regelt Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung. Historisch gesehen handelt es sich um Polizei- und Ordnungsecht, das heißt, dass insbesondere Aspekte der Gefahrenabwehr, der öffentlichen Ordnung und Sicherheitsaspekte behandelt werden, zum Beispiel Grundanforderungenan die Standsicherheit oder den Brandschutz von Gebäuden. Doch auch gesellschaftliche Qualitätsansprüche, wie die Barrierefreiheit von Gebäuden oder die Begrünung von Grundstücken, finden sich in der Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018).

Die erste Fassung einer für Nordrhein-Westfalengeltenden Landesbauordnung trat 1962 in Kraft, zuvor galten preußische, reichsrechtliche oder regionale Bestimmungen. Die Landesbauordnung wurde mehrfach novelliert. Den nachfolgenden Hinweisen liegt die BauO NRW 2018 zugrunde, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Weitere Anforderungen ergeben sich aus der Sonderbauverordnung, die ebenfalls in einer geänderten Fassung Anfang 2019 erschienen ist.

 

Dipl.-Ing. Herbert Lintz, Architektenkammer NRW, Düsseldorf