Themen — Kostenermittlung / Weiteres Vorgehen: Planen und Bauen

Baukosten zur Umnutzung von Kirchengebäuden

Bei der Umnutzung von Kirchengebäuden fallen Baukosten an, die in hohem Maße von der angestrebten Nutzung und den damit einhergehenden Umbaumaßnahmen abhängig sind. Dabei ist es in der Praxis oftmals schwierig, eine verlässliche Aussage zu den anstehenden Baukosten für eine noch genutzte oder leer stehende Kirche zu treffen. In Abhängigkeit vom Alter bzw. Gebäudezustand und einem ggf. entstandenen Investitionsstau sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb der Umbaumaßnahme erforderlich. Dazu gehört beispielsweise die Beseitigung von vorhandenen Bauschäden, wie Schäden an der Gebäudehülle, oder die Instandsetzung von technischen Anlagen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion. Entsprechend einer geplanten Nutzung können zudem Modernisierungsmaßnahmen, die den neusten Technikstandards entsprechen müssen, ratsam und zumeist in Abhängigkeit von der neuen Nutzungsart gesetzlich vorgeschrieben sein (EnEV etc.). Beispielhaft seien hier eine partielle Dämmung, eine Erneuerung der Fenster oder eine Verbesserung der technischen Anlagen genannt.

Kirchennahe Konzepte, die sich gut im Kirchenbestand integrieren lassen, sind im Regelfall mit geringeren Umbaukosten verbunden als kirchenfernere Vorhaben, da letztere häufig mit einem höheren baulichen Aufwand und Kosten einhergehen. Die Instandsetzungskosten sind hiervon losgelöst zu betrachten. So sind Sakralgebäude während ihrer ursprünglichen Nutzung von allgemeinen öffentlichen Regelwerken (z. B. zur Entfluchtung nach Versammlungsstättenverordnung) ausgenommen. Im Rahmen der neu geplanten Nutzung müssen diese Regelwerke selbst bei kirchennahen Konzepten als „Mindeststandard“ eingehalten werden. Eine weitere Mindestanforderung kann neben den Ansprüchen an die Entfluchtung nach Versammlungsstättenverordnung auch der anlagentechnische Brandschutz (z. B. das Erfordernis von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675) oder die Nachrüstung von sanitären Einrichtungen sein, was zu baulichen Anpassungen führt.

Grundsätzlich können die Umbaukosten in Abhängigkeit vom neuen Nutzungskonzept, vom Zustand und von der Qualität der vorhandenen Bausubstanz die Baukosten eines für den geplanten Zweck erstellten Neubaus übersteigen. Im Zuge der Umnutzung eines Kirchengebäudes ist es demnach notwendig, dass sich alle Beteiligten intensiv mit dem Gebäude, dessen nutzungsspezifischen und bautechnischen Gegebenheiten sowie den wirtschaftlichen Bedingungen auseinandersetzen. Nicht zuletzt muss auch der mögliche Mehrwert eines (sakralen) Bestandsgebäudes gegenüber einem Neubau in jeder Hinsicht in die Betrachtung einfließen.

 

Hannah-Kathrin Viergutz, M. Sc., RWTH Aachen | Stephan Weitz, M. Sc. Wirt.-Ing., RWTH Aachen | Univ.-Prof. Dr.-Ing. Elisabeth Beusker, RWTH Aachen