Themen — Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen / Denkmalschutz und Denkmalpflege

Erste Ansprechpartner: Untere Denkmalbehörden

             Denkmalbehörden

Für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Denkmalschutz und Denkmalpflege sind die Kommunen die ersten Ansprechpartner. Sie nehmen bei der Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden (UDB) wahr. Das Gesetz sieht vor, dass sich die 396 Städte und Gemeinden des Landes um den Schutz und die Pflege der eingetragenen Denkmäler auf ihrem Territorium kümmern. In diesem Zusammenhang muss jede Kommune einen für Denkmalpflege zuständigen Ausschuss bilden (§ 30 Abs. 2 DSchG NRW). Dabei ist es ihr überlassen, ob sie dazu einen eigenen Denkmalausschuss einrichtet oder diese Aufgabe einem anderen Ausschuss, beispielsweise dem Kultur- oder Stadtplanungsausschuss, zuweist.

Unterschutzstellung

Nach Anhörung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) vollziehen die Unteren Denkmalbehörden die Eintragung eines Denkmals. Sie stellen die Eintragungsbescheide aus und führen die Denkmallisten (§ 23 DSchG NRW). Bei ihnen befinden sich auch die Denkmalakten mit Plänen, Schriftverkehr, Fotos und weiteren Unterlagen zu den Objekten. Die Unteren Denkmalbehörden erteilen daher auch Auskunft darüber, ob eine Kirche bereits in die Denkmalliste eingetragen (§§ 5 Abs. 1, 23 Abs. 1 S. 1 DSchG NRW) oder vorläufig unter Schutz gestellt ist (§ 4 Abs. 1 DSchG NRW).

Denkmalrechtliches Verfahren

Auch für geplante Umbauten und Umnutzungen nach der Unterschutzstellung ist die Untere Denkmalbehörde erster Ansprechpartner und zuständige Stelle. Die UDB ziehen die Denkmalfachämter der Landschaftsverbände fallbezogen zur Beratung hinzu. Die Untere Denkmalbehörde erteilt die erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnisse für alle Maßnahmen am Denkmal (§ 9 DSchG NRW), wiederum nach Anhörung des zuständigen Fachamtes. Für alle Änderungen an einem Denkmal muss daher vorab ein Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden.

Denkmalförderung

Auch wenn es um Fördermittel für das Denkmal geht, ist die Untere Denkmalbehörde Ansprechpartner für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer sowie Vereine. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Hinweise zu Fördermöglichkeiten geben. Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer erhalten hier ferner auf Antrag eine Steuerbescheinigung für Aufwendungen an Denkmälern.

Kontaktaufnahme zu den Unteren Denkmalbehörden

Alle Kontaktdaten der Unteren Denkmalbehörden in Nordrhein-Westfalen finden Sie über die Internetseiten der Kommunen. Darüber hinaus stellen die Denkmalpflegeämter der Landschaftsverbände die Kontakte auf ihren Internetseiten bereit.

Die Kontaktdaten der Unteren Denkmalbehörden im Rheinland

Die Kontaktdaten der Unteren Denkmalbehörden in Westfalen-Lippe

 

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim | LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster