Themen — Anforderungen aus der Landesbauordnung 2018 / Weiteres Vorgehen: Planen und Bauen

Architekten und Ingenieure im bauordnungsrechtlichen Verfahren

Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure übernehmen vielfältige Aufgaben im Interesse ihres Auftraggebers oder ihrer Auftraggeberin und in Verpflichtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sie planen die Bauaufgabe und begleiten die Bauherrschaft bei der baulichen Realisierung des Projektes. Zudem sieht die Landesbauordnung vor, dass bestimmte Aufgaben nur von solchen Personen übernommen werden dürfen, die ihre besondere Qualifikation und berufliche Erfahrung gegenüber den zuständigen Stellen nachgewiesen haben.

Als bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser sorgen Architektinnen und Architekten sowie verschiedene Innenarchitektinnen und Innenarchitekten und entsprechend listengeführte Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW für die Baugenehmigung. Dabei klären sie für ihre Bauherren die Genehmigungsfähigkeit, erstellen die Bauvorlagen nach den Vorgaben des Baurechts, ziehen die erforderlichen Fachplaner hinzu und stellen die Unterlagen für den Bauantrag zusammen.

Viele Ingenieure und Ingenieurinnen sowie auch Architekten und Architektinnen werden ab 2019 als qualifizierte Tragwerksplaner tätig sein. Sie müssen Kammermitglied sein und über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung verfügen. Mit der Landesbauordnung 2018 wird damit eine neue Regelung in das nordrhein-westfälische Bauordnungsrecht aufgenommen, die klar definiert, von welchem Personenkreis Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen im Anwendungsbereich der Landesbauordnung 2018 erstellt werden dürfen. Die Listen werden ab 2019 bei der Ingenieurkammer-Bau und der Architektenkammer geführt werden.

Darüber hinaus wurden bereits seit 1996 verschiedene ehemals bauaufsichtliche Aufgaben von den unteren Bauaufsichtsbehörden auf Private übertragen.

So haben staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit nach dem Vier-Augen-Prinzip die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise einschließlich des statisch-konstruktiven Brandschutzes zu prüfen und zu bescheinigen. Bei komplizierten Gründungsverhältnissen werden sie durch staatlich anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau unterstützt.

Bei größeren Wohngebäuden kontrollieren staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes, ob das Vorhaben den Anforderungen an den baulichen Brandschutz entspricht und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der brandschutztechnischen Nachweise. Wird bei kleinen Sonderbauten ein Brandschutzkonzept verlangt oder ist es bei einem großen Sonderbau zwingend vorgeschrieben, wird es in der Regel durch diese Sachverständigen aufgestellt. Geprüft wird bei Sonderbauten der Brandschutz durch die Bauaufsichtsbehörde.

Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz stellen die Nachweise über den Schallschutz und den Wärmeschutz auf oder prüfen diese, wenn sie von einem anderen Personenkreis aufgestellt wurden.

Die staatlich anerkannten Sachverständigen müssen sich im Auftrag der Bauherrschaft bei der Bauausführung durch stichprobenhafte Kontrollen davon überzeugen, dass die geprüften Anforderungen berücksichtigt sind.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind beliehene Freiberufler, denen der Staat besondere Aufgaben übertragen hat, indem sie hoheitliche Aufgaben für das Liegenschaftskataster übernehmen. Sie sind insbesondere für Teilungsvermessungen, die Erstellung amtlicher Lagepläne und die Einmessung von Gebäuden zuständig.

Architekten sind Pflichtmitglieder der Architektenkammer, Beratende Ingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind Pflichtmitglieder bei der Ingenieurkammer-Bau. Nur Kammermitglieder dürfen die entsprechend gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen führen. Die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer-Bau NRW erkennt Sachverständige in den Bereichen Schall- und Wärmeschutz sowie Brandschutz an, die Ingenieurkammer-Bau NRW anerkennt zudem Sachverständige für Standsicherheit sowie für Erd- und Grundbau. Beide Kammern führen entsprechende Listen.

 

Dipl.-Ing. Christoph Heemann, Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf | Dipl.-Ing. Herbert Lintz, Architektenkammer NRW, Düsseldorf