Kirchengebäude können als Baudenkmal ganz oder teilweise unter Denkmalschutz stehen. Die Unteren Denkmalbehörden der jeweiligen Kommunen entscheiden über den Status als Baudenkmale. Mit dem Denkmalschutz sind zugleich Chancen, aber auch Herausforderungen verbunden. Die Unterschutzstellung des gesamten Gebäudes oder besonders ausgewiesener Teilbereiche (Ausstattungsstücke, Freiflächen, historischer Baumbestand u.a.) verpflichtet die Eigentümerschaft zum Erhalt derselben. Notwendige bauliche Maßnahmen, auch Modernisierungen und neue oder erweiterte Nutzungen sind davon nicht ausgeschlossen. Dabei muss die Eigentümerschaft ihre zuständige Untere Denkmalschutzbehörde frühzeitig bei ihrer Planung einbeziehen und somit von der langjährigen Erfahrung der Denkmalschutzbehörden, insbesondere der Landesdenkmalämter, im Umgang mit historischer Bausubstanz profitieren. Ferner gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile, die zu nutzen möglich sind.
Ausführliche Informationen zu diesem Themenschwerpunkt finden Sie in der Rubrik Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Esther Ulli Heckmann M. A., Baukultur Nordrhein-Westfalen | Dr. Ursula Kleefisch-Jobst, Museum der Baukultur