Themen — Prozessplanung / Prozessbeteiligte

Externe Beteiligte: Moderation und fachliche Beratung

Da die Verantwortlichen der Kirchengemeinden im Planungsprozess selbst Interessenvertreter sind, können sie durch externe Moderation mit den verschiedenen weiteren Interessen transparent und neutral in einen Abstimmungsprozess eingebunden werden. Insbesondere bei bereits vorhandenen Konflikten in den Kirchen- oder Bürgergemeinden kann eine Moderation die Beteiligten für die im Projektprozess ermittelten Ansätze und neuen Konzepte gewinnen, um die Gemeindearbeit auch mit veränderten Standorten und Gebäuden überzeugend und integrativ weiterzuführen (Bsp. Geldern, St. Adelheid).

Die Bauabteilungen von Landeskirchen und (Erz-)Bistümern können Moderationen, inhaltliche oder organisatorische Beratungen sowie bauliche und finanzielle Bewertungen in Einzelfällen selbst übernehmen oder Empfehlungen für die Beauftragung externer Expertinnen und Experten geben. Eine Einbeziehung dieser Abteilungen ist bereits bei der Auswahl der Projektpartner sinnvoll, um sicherzustellen, dass auf den Weg gebrachte Projekte am Ende auch genehmigungsfähig sind. Weiterhin können Partner von kirchennahen Organisationen, wie Siedlungs- und Sozialwerke, oder die Planungsverantwortlichen der Kommunen hilfreich bei der Suche nach Beraterinnen und Beratern sein.

Erfahrungen mit Planungsabläufen, Verwaltungshandeln und politischen Entscheidungsprozessen sind wichtig, um die Erarbeitungsprozesse in den verschiedenen Phasen der Konzeptplanung moderieren, beraten und vernetzen zu können. Daneben ist meistens auch persönliche Erfahrung mit kirchlicher Gemeinschaft aufgrund der besonderen Arbeits- und Entscheidungsstrukturen und der inhaltlichen Ausrichtung von Kirchengemeinden erforderlich.

Neben einer begleitenden Moderation des gesamten Prozesses können weiterhin externe Fachberaterinnen und Fachberater für die Bereiche Planung, Finanzen und Immobilien zu bestimmten Phasen der Projekte eingebunden werden. Hierbei ist entscheidend, dass diese Berater keine eigenen Interessen an der Verwertung von Immobilien oder den Auftragsvergaben haben. Insbesondere bei Planern als Mitglieder der Entscheidungsgremien der Kirchengemeinden dürfen keine Vermischungen von Aufsichtsfunktionen und Auftragsinteressen stattfinden. Auch die Verbindung von Moderation und baulicher Umsetzung hat sich als problematisch erwiesen, da in solchen Fällen mitunter nicht die erforderliche Neutralität der Moderation gegeben ist (siehe Kontakte).

 

Jörg Beste, synergon Köln