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Ihre Suchanfrage zu
rechtlich

hat folgendes ergeben:

Profanierung / Entwidmung bei Nutzungsänderung

Die Weihe von Kirchengebäuden ist bei den katholischen Kirchen ein eigener Akt und Zustand, der mit einer sogenannten

Zuständigkeiten vor Ort

In der katholischen Kirche muss bei der örtlichen Zuständigkeit für maßgebliche Schritte zwischen den grundlegenden Maßnahmen, die ein Kirchengebäude betreffen, und den daraus folgenden vermögensrechtlichen Fragestellungen unterschieden...

Innerkirchliche Zuständigkeiten

Die Entscheidung, die Nutzung der ursprünglich für Gottesdienste gewidmeten oder geweihten Kirchengebäude aufzugeben, löst in den betroffenen Kirchengemeinden häufig deutlich spürbare Emotionen aus. Gemeindeverantwortliche müssen in diesen...

Die Kirchengemeinde als Eigentümerin und Bauherrin unter kirchlicher Bauaufsicht

Als Eigentümerin und Bauherrin hat die Kirchengemeinde bei Anpassungs- und Umnutzungsmaßnahmen ihrer Kirchengebäude die Organisationsverantwortung. Die zuständigen Organe sind das Presbyterium (evangelische Kirche) beziehungsweise der...

Behörden und Ämter

Die Bauaufsichtsbehörden wachen bei baulichen Maßnahmen und Nutzungsänderung darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Insbesondere erteilen sie die Baugenehmigung und übernehmen die Bauzustandsbesichtigung...

Widmung von Grundstücken

Das öffentliche Baurecht untergliedert sich in das Bauplanungsrecht, welches die Planung der Nutzung des Bodens zum Gegenstand hat, und das Bauordnungsrecht, das unter anderem technische Anforderungen an die Ausführung baulicher Anlagen regelt....

Rechtliche Situation

Kirchengebäude können als Baudenkmal ganz oder teilweise unter Denkmalschutz stehen. Die

Materielle Anforderungen und bautechnische Nachweise

Massive bauliche Änderungen machen eine neue Tragwerksplanung (Statik) erforderlich, wenn zum Beispiel Öffnungen in tragende Wände angelegt oder Zwischendecken eingezogen werden. Dabei muss der Tragwerksplaner ermitteln, ob die tragende...

Genehmigte Nutzung und Nutzungsänderung

Solange eine Kirche dem Gottesdienst gewidmet ist, unterliegt sie nicht den strengen Bestimmungen für Versammlungsstätten. Nach einer Nutzungsänderung gilt dieses Privileg in der Regel jedoch nicht mehr, und die ehemalige Kirche wird behandelt...

Das Urheberrecht für Werke der Baukunst

Bei der Umnutzung von Kirchen aus der Moderne ist das Urheberrecht des oft noch lebenden Architekten oder seiner Erben zu beachten. Architekten und Architektinnen haben als Urheber des Bauwerks grundsätzlich ein schützenswertes Interesse an der...

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Ein Projekt von
Baukultur Nordrhein-Westfalen
Baukultur Nordrhein-Westfalen wird gefördert vom
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Kooperation mit
ArchitektenKammer Nordrhein-Westfalen
IngenieurKammer-Bau Nordrhein-Westfalen
Unter Mitwirkung von
Evangelisches Büro nrw
Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen Vertretung Der Bischöfe
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